| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Unternehmensgegenstand zu fördern.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerben, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter oder des Amtes des Geschäftsführers, beteiligen, und darf Zweigniederlassungen im In- oder Ausland errichten und schließen sowie Unternehmensverträge abschließen. |