Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien, einschließlich Serviceleistungen wie Pflege, Instandhaltung, Instandsetzung und Gebäudemanagement sowie Maklertätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung für die verwalteten Immobilien und ihrem Zubehör.