Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, sofern diese nicht erlaubnispflichtig sind, insbesondere im Bereich Fahrzeugtransfer, Fahrzeugüberführung auf fremder und auf eigener Achse, sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen, einschließlich des Erwerbs von Beteiligungen und der Gründung von Zweigniederlassungen;
Beratungsdienstleistungen im Bereich Personalberatung.