Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten und von Beteiligungen an anderen Unternehmen aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft (Entwicklung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens.
Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung.