Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwertung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte,
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, einschließlich die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in anderen Gesellschaften.
Tätigkeiten nach dem KWG (Gesetz über das Kreditwesen) sind ausgeschlossen.