Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Sinne von § 95 SGB V zur Sicherstellung der vertragsärztlichen und/oder privatärztlichen ambulanten Versorgung sowie der Behandlung von Selbstzahlern,
die Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und der hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie
die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung ärztlicher Versorgungsformen.