Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung und Verpachtung von Immobilien und Grundbesitz, Wertpapieranlagen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Gschäfte im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).