Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, Finanzprodukten, Gesellschaften jeglicher Art sowie Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Immobilien jeglicher Art sowie Verträgen und Vermögenswerten für eigene Rechnung und im eigenen Namen, mit Ausnahme von Geschäften oder Tätigkeiten, die nach dem KWG einer Erlaubnis bedürfen sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere bei Beteiligungsübernahmen und -veräußerungen sowie dem Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen.