Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und das Halten, Verwalten und Veräußern von eigenen Vermögensgegenständen sowie
die Vermietung und Verpachtung von eigenen und fremden Grundstücken und Gebäuden sowie
der An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden sowie
Kauf, Verkauf, Miete und Vermietung von Maschinen und Geräten.