Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Erstellen, Vermieten, Entwickeln, Verwalten und Veräußern von Immobilien sowie die Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben oder sonstigen Nutzungsberechtigten sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnung (§ 34c Abs. 1 Nr. 3 lit. a).