Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Ausbildung auf Motorflugzeugen, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Segelflugzeugen, die Durchführung von Gästerundflügen, die Vercharterung von Flugzeugen an natürliche und juristische Personen, die Durchführung von Taxiflügen, die Hangarierung, Wartung und Pflege von Fremdflugzeugen, der Verkauf von Fluggerät und Zubehör; der Betrieb eines Luftfahrtunternehmens