Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Gesellschaftszweck umfasst den Erwerb, die Finanzierung, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von direkten und indirekten Beteiligungen und Beteiligungsgesellschaften aller Art in Deutschland und im Ausland, auf dem Gebiet der Windenergieerzeugung sowie übriger regenerativer Energien, auf verwandten Gebieten und auf Gebieten der damit im Zusammenhang stehenden Industrien.
Die Gesellschaft übernimmt die Verwaltung ihres eigenen Vermögens, soweit sie nicht eine gesetzliche Genehmigung erfordert.
Weiterhin kann die Gesellschaft die Koordination, die Leitung und die Überwachung ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie die Wahrnehmung weiterer Holdingfunktionen übernehmen.