Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken und Immobilien für eigene und gegebenenfalls für fremde Rechnung. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Tätigkeit als Bauträger, hierzu gehören insbesondere der Erwerb, die Planung und Vorentwicklung, die Bebauung (als Bauherr), die Verwaltung und die Veräußerung von Bauprojekten.