Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie
die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.
Daneben ist die Gesellschaft berechtigt, alle diejenigen Geschäfte vorzunehmen, die mittelbar oder unmittelbar den Gesellschaftszweck fördern, und sie ist außerdem berechtigt, sich an ähnlichen oder gleichgelagerten Unternehmen zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.