Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Personal, einschließlich Freelancern, und festangestellten Mitarbeiter im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen, sowie die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ).
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personalmanagement, Recruiting und Talentakquise.
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, einschließlich der Übernahme von Geschäftsführungs- und Kontrollaufgaben, jedoch nur in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht für
Dritte sowie
alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.