Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen im Bereich Strategie, Marketing und Innovation,
b) der Erwerb, der Besitz, die Vermietung, die Entwicklung und der Handel mit eigenen Immobilien,
c) die Beteiligung an anderen Unternehmen,
d) der Handel mit Konsumgütern und Kosmetikwaren,
jeweils nur im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.