Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Hoch- und Tiefbau; Tätigkeit als Bau-Generalübernehmer; Maurer- und Betonarbeiten; Eisenflechterarbeiten; Restaurierung, Renovierung und Sanierung im Innen- und Außenbereich von Gebäuden; Garten- und Landschaftsbau; Facility Management; An- und Verkauf von Immobilien; Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien.