Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Informations- und Vermittlungsdienstleistungen über das Internet, sowie auf anderen Kommunikationswegen, für den Telekommunikationsmarkt in Deutschland,
Beratung von Kunden, sowie die Entwicklung und den Vertrieb von Software, Datenbanken und Internetapplikationen.