Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a. Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie, insbesondere in den Bereichen IT-Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz;
b. die Beratung, Planung, Anschaffung und Implementierung von (virtuellen) Netzwerk- und Serverarchitekturen;
c. die Administration von Unternehmensnetzwerken, sowie
d. die Stellung von Datenschutzbeauftragten, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.