Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
die Planung, die Entwicklung, die Errichtung, der Aus- und Umbau von Immobilien aller Art sowie die Bereitstellung hierfür erforderlicher Beratungsleistungen,
die technische und kaufmännische Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten und der Erwerb sowie das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, jedoch ohne Tätigkeiten nach § 34c GewO, und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.