Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Arbeiten aller Art in Land- und Forstwirtschaft,
Hochwasserschutz,
Landschafts- und Gartenbau, sowie
Durchführung von Forschungs- und
Umsetzungsprojekten.
Die Gesellschaft kann darüber hinaus sämtliche Arten von Geschäften tätigen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere der Erwerb, der Betrieb, die Anmietung und die Vermietung von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen.
Weiterer Gegenstand ist die Durchführung von Lehr- und Seminarveranstaltungen einschließlich der Bereitstellung von Verpflegungsangeboten für die Seminarteilnehmer.