Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie die Verwaltung und Einziehung von eigenen Forderungen im eigenen Namen sowie
alle anfallenden sonstigen Tätigkeiten,
die Einbringung von Dienstleistungen in Bezug auf den Einzug von eigenen Forderungen,
die Verwaltung und Verwertung gestellter Kreditsicherheiten, insbesondere Grundpfandrechten.