Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die langfristige Vermögensverwaltung durch Erwerb von Beteiligungen, die Hingabe von Darlehen und die Verwaltung von Vermögen und Vermögensteilen, insbesondere von Geschäftsanteilen sowie Forderungen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Wahrnehmung von eigenen Gesellschaftsrechten.