Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion, wirtschaftliche Nutzung und Rechteverwertung/-wahrnehmung von Medienprodukten und (digitalen) künstlerischen Werken und Gütern, insbesondere aus den Bereichen Musik / Ton, Film / Fernsehen / Video / Fotografie, Gaming, Design / Mode sowie das Management, die umfassende Vermarktung, Promotion und Vermittlung dieser Werke und ihrer Urheber / Interpreten / Künstler / sonstigen Geschäftsbereich-bezogenen Leistungsträgern, das Einrichten und der Betrieb von (digitalen) Vermarktungsstrukturen (Plattformen) zu diesen Zwecke, sowie die Beteiligung an entsprechenden Unternehmungen.