Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, deren Beratung, Erwerb und Veräußerung;
b) die Beratung und einzelne Tätigkeiten im Energie- und Umweltsektor;
c) Halten und Verwalten, Erwerb und Veräußerung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und vergleichbaren Rechten dieser Art.