Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die genehmigungsfreie Unternehmensberatung sowie i.S.d. § 34c Gewerbeordnung die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, die Vermittlung des Aschlusses und des Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen und der Beteiligung an fremden Kapitalgesellschaften sowie der Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung, die Bewirtschaftung, die Modernisierung, die Verwertung und die Veräußerung von eigenen und fremden Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.