Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
- der Erwerb, die Entwicklung,
die Verwaltung und die
Veräußerung von bebauten und
unbebauten Grundstücken sowie
- die Planung, die Errichtung,
die Sanierung, die Erhaltung,
die Verpachtung, die Vermietung,
die Verwaltung und die Vermarktung
von Gebäuden für eigene oder fremde
Rechnungen;
- die kaufmännische und technische
Betreuung und Verwaltung von
Bauvorhaben;
- die Bauträgertätigkeit, die Baubetreuung
sowie der Erwerb und die Verwaltung
von Unternehmen jeder Art und
- die Verwaltung eigenen Vermögens.