Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der An- und Verkauf von Grundstücken und anderen Immobilien sowie die Herstellung/Sanierung und Errichtung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken durch Dritte auf eigene Rechnung und - nach Vorliegen einer Genehmigung gem. § 34 c GewO auch auf fremde Rechnung - sowie die Vermietung, Verwaltung und Verpachtung von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Grundbesitz.
2. Digitalisierungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften.