Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
- der Erwerb, die Entwicklung, die
Verwaltung und die Veräußerung
von bebauten und unbebauten
Grundstücken sowie
- die Planung, die Errichtung, die
Sanierung, die Erhaltung, die
Verpachtung, die Vermietung, die
Verwaltung und die Vermarktung
von Gebäuden für eigene oder
fremde Rechnungen;
- die kaufmännische und technische
Betreuung und Verwaltung von
Bauvorhaben;
- die Bauträgertätigkeit, die Baubetreuung
sowie der Erwerb und die Verwaltung
von Unternehmen jeder Art und
- die Verwaltung eigenen Vermögens.