Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Anteilen an Gesellschaften, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.