Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Das Immobilienmanagement, die Immobilienvermarktung gemäß
§ 34 c GewO,
die Projektentwicklung für Immobilien (Bauvorhaben) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung,
die Vermietung und Verpachtung von Immobilien;
die Erbringung von Dienstleistungen für die Gebäudereinigung, Hotel- und Gastgewerbe,
der Handel mit alkoholischen Getränken, Obst, Gemüse, Textilien und Interieur;
die Vermietung und Verpachtung von Bootsliegeplätzen,
der Verleih/Charter von Booten und Wohnwagen,
der Verkauf von Motor- und Segelbooten sowie
die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.