Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Beratung von Unternehmen zur
Organisation und IT-Prozessen,
- Erstellung und Vertrieb von Software
und Dienstleistungen,
- im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung und nicht als Dienstleistung
für Dritte:
Erwerb, Halten, Verwalten von
Beteiligungen an anderen Unternehmen
und Gesellschaften und Erbringung von
Dienstleistungen und
Geschäftsleitungsfunktionen für solche
Unternehmen und Gesellschaften.