Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vornahme von Immobiliengeschäften jedweder Art;
insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Deutschland und im Ausland nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Betrieb eines Beherbergungsgewerbes.