Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf und die Verwaltung von Immobilien,
die Übernahme von Generalaufträgen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe als Generalunternehmer,
die Übertragung von Generalaufträgen an Nachunternehmer,
das Projektmanagement sowie
der Vertrieb und die Vermarktung von Finanzdienstleistungen, jedoch mit Ausnahme solcher, für die es einer Genehmigung nach
§ 32 KWG bedarf und außerdem
die Verwaltung eigenen Vermögens.
Weiterer Gegenstand des Unternehmens sind zudem alle Tätigkeiten entsprechend § 34c Abs.1 Nr. 1 GewO (Immobilienmakler),
§ 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO (Darlehensvermittlung),
jedoch mit Ausnahme solcher, für die es einer Genehmigung nach § 32 KWG bedarf, und
§ 34c Abs. 1 Nr. 3b GewO (Baubetreuung).