Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von direkten und indirekten Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland,
die Erbringung und Entwicklung von operativen und unterstützenden Dienstleistungen aller Art im In- und Ausland gegenüber Unternehmen, an denen die Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt ist, einschließlich Managementleistungen und Handeln als Organ dieser Gesellschaften,
das Leiten von Unternehmen, an denen die Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt ist (Ausübung von Holding-Funktionen), sowie
die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich des Erwerbs, des Haltens, der Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken im In- und Ausland.