Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Hoch-, Industrie- und Wohnungsbau, schlüsselfertiges Bauen, Sanierung und Umbau, Baudesign, Ingenieurbau sowie Bauträgertätigkeiten, Projektentwicklung und Immobilieninvestition sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte.