Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken bzw. Grundstücksteilen, die Durchführung von Gebäudesanierungen und -modernisierungen; die Übernahme von Baubetreuungs- und sonstigen Dienstleistungen; die Anmietung und die Vermietung von Grundstücken und Grundstücksteilen; die Vermittlung und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Grundstücksteilen sowie die Vermittlung und der Verkauf von Wohnungs- und Teileigentum und die Vermögensanlageberatung.