Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien und damit zusammenhängender Beratungen,
die Durchführung von Gebäude- und Grundstücksentrümplungen sowie
von Umzügen,
der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und
die Verwaltung von Vermögen und
der Erwerb von bebauten und unbebauten Liegenschaften sowie deren Verwertung.