Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten, Verwalten, Vermieten, Verpachten und den Handel von Immobilien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie
der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-) Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.