Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Entwicklung, das Management und die Verwaltung von Immobilien aller Art, die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben sowohl als Bauherr im eigenen Namen als auch als Baubetreuer im fremden Namen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.