Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
1. die wirtschaftliche Beratung von Unternehmen,
2. die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
3. die Tätigkeiten der Makler, Bauträger und Baubetreuer, die nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig sind,
4. der Vertrieb von Fertighäusern und alle damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte,
5. die Werbung und Marketing für Immobilien aller Art.