Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und der Handel mit Immobilien in Deutschland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG oder der GewO, ferner die Übernahme der Geschäftsführung, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, in Kommanditgesellschaften, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der Kommanditgesellschaften innerhalb deren Unternehmensgegenstandes.