Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Wein, weinhaltigen Getränken, Weinprodukten und weinaffinen Artikeln zur Verkaufsförderung (Merchandise)
Vermittlung, Organisation und Durchführung von Weinproben, Weinverkostungen sowie von Veranstaltungen zu weinaffinen Themen (u.a. Weinanbau, Weinregionen, Weinsorten)
Betrieb von Gaststätten, Restaurants und Bars mit Weinbezug und
die Beteiligung an solchen Unternehmen.