Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, Investitionen, Erwerb und Verwaltung von Unternehmensanteilen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und im Übrigen unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG.