Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenen Liegenschaften und Immobilien,
die Beteiligung an und Veräußerung von Gesellschaften sowie
deren Beratung unter Ausschluss der Rechts- und
Steuerberatung,
Verwaltung von Gesellschaften sowie
die Übernahme von Geschäftsführungen an Personen- und Kapitalgesellschaften.
Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.