Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Beratung und Vermittlung bei Finanz- und Kapitalanlagen sowie Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, wie u.a. Immobilien-Kauf, Immobilien-Verwaltung, Immobilien-Verwertung;
- Planung, der Ankauf und die Realisierung von Projekten jedweder Art in Verbindung mit grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen auf eigene Rechnung zur entgeltlichen Weitergabe an Dritte (Nutzer);
- Verwaltung eigenen Vermögens;
- Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie die Betreibung realisierter Objekte gleicher oder ähnlicher Art