Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Erstellung und Betreuung von Bauvorhaben aller Art nach Maßgabe der Makler- und Bauträgerverordnung, insbesondere von Eigenheimen, sowie der Kauf, der Verkauf und die Vermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken einschließlich Wohn- und Teileigentumseinheiten auf eigene und fremde Rechnung sowie die Finanzierungsvermittlung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten Maßnahmen unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG sowie Tätigkeiten gem. §§ 34 c und 34 i der Gewerbeordnung.