Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung auf dem Gebiet Ökologie und Naturwissenschaft mit Schwerpunkt Entwicklungen im Bereich Landwirtschaft und Ernährung.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen und Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Studien, Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen sowie der Vergabe von Forschungsaufträgen verwirklicht.