Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben eines oder mehrerer Autohäuser, An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Werkstatt- und Serviceleistungen, gewerbliche Kfz-Vermietung, Vermietung von Immobilien, die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung bei diesen, Erbringung von Beratungsleistungen für Dritte sowie die gewinnbringende Anlage von Kapitalmitteln der Gesellschaft.