Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gründung und Handel von Vorratsgesellschaften, Unternehmensberatung, Marktforschung und Marktanalyse, sonstige technische Analysen, der Handel mit Kraftfahrzeugen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, die Durchführung von Werbemaßnahmen sowie die Organisation und Durchführung von Messen, Ausstellungen und Kongressen.